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Allgemeine Geschäftsbedingungen

PREISE
Es gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste oder wenn die Arbeit offeriert wurde gemäss der unterbreiteten Offerte. Änderungen respektive Anpassungen der Preisliste sind das ganze Jahr möglich, da die Preise den üblichen wirtschaftlichen Preis und Kurs-Schwankungen unterliegen.

ZAHLUNG
Grundsätzlich immer 30 Tage netto ab Rechnungsdatum oder falls ein Skonto gewährt wird entsprechend diesen speziell erteilten Konditionen. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Sollte eine Rechnung nach unserer zweiten Mahnung nicht bezahlt werden, wird diese an unsere Inkassofirma weitergeleitet. Für allfällige Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Basel-Stadt zuständig. Wird eine gestellte à Konto Rechnung für bereits ausgeführte Arbeiten oder Material-Lieferung nicht rechtzeitig beglichen, so behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten bis zur vollumfänglichen Begleichung einzustellen. Wenn mit dem Kunden ein Spezialpreis vereinbart wird und die Rechnung nicht innerhalb der für diese Abmachung gesetzten Frist beglichen wird, so wird nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch der volle Rechnungsbetrag ohne Spezialabzug fällig. Allfällige Mahnung– oder Betreibungskosten werden dem Kunden vollumfänglich belastet

GARANTIELEISTUNG
Wir geben auf unsere Arbeiten die übliche Garantiezeit von 2 Jahren gemäss SIA.

Beanstandungen an unserer Arbeit sind umgehend nach Fertigstellung anzubringen. Reklamationen oder Beanstandungen welche später als 10 Tage nach Fertigstellung angemeldet werden, werden nicht mehr akzeptiert.

Die Ausführung wird immer vor Baubeginn, oder während dem Bauvorgang bei Komplikationen, mit dem Bauherrn oder dessen Vertretung besprochen, daher sind Bedenken oder Beanstandungen umgehend anzubringen.

Werden Bedenken oder Beanstandungen, welche während dem Bauvorgang hätten angebracht werden können, erst nach Fertigstellung angemeldet, so gelten diese als akzeptiert.

Neubauten werden nach SIA Normen / Standart ausgeführt! Altbauten werden nach örtlichen Gegebenheiten ausgeführt!

LIEFERTERMINE
Die Lieferfrist wird bei der Auftragserteilung vereinbart, es handelt sich hierbei um Richtwerte. Wir bemühen uns termingerecht zu liefern sind aber auch von unseren Lieferanten abhängig. Sollte es bei der Lieferung zu einer Verzögerung kommen ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu machen.

AUSFÜHRUNGSTERMINE
Der Ausführungstermin wird bei der Auftragserteilung vereinbart, es handelt sich hierbei um Richtwerte. Wir bemühen uns die Arbeiten termingerecht auszuführen. Sollte es bei der Ausführung zu einer unverschuldeten Verzögerung kommen ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu machen.

MATERIAL
Das Material muss vor dem Einbau kontrolliert und bei allfälligen Fehlern bemängelt werden! Nach dem Einbau werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert!

Keramik
Die erhaltenen Muster der Ausstellung /Lieferanten sind selten von der gleichen Herstellungsserie wie die später gelieferten Fliesen, daher können Farb und Musterschwankungen auch bei Keramik möglich ein. Wir empfehlen generell nach Beendigung unserer Arbeiten eine Reserve im Haus zu behalten. Es kann nicht garantiert werden, dass nach einigen Jahren die gleiche Fliese mit derselben Struktur und Farbe noch Lieferbar ist. Wir lagern aus Platz und Kostengründen keine Fliesen ein!

Naturstein
Grundsätzlich handelt es sich hier um ein Naturprodukt. Jeder Naturstein ist ein von der Natur geschaffenes Einzelstück, einmalig in Farbe, Zeichnung und Struktur. Farbunterschiede, Trübungen sowie natürliche Eigenschaften wie Poren, Einsschlüsse, Haarrisse, Quarzadern etc. sind absolut normal und bedeuten keine Wertverminderung oder Fehler des Materiales. Wir beziehen uns hier auf die SIA-Norm 246, Kapitel 4.21.

VERARBEITUNG
Wir arbeiten grundsätzlich nur mit einwandfreien und hochqualitativen Produkten. Unsere Mitarbeiter sind geschultes Fachpersonal und stetig bestrebt für Sie eine einwandfreie Arbeit auszuführen. Dennoch kann es durch bauliche Bedingungen Erschwernisse geben wie zum Beispiel unebene Unterlagsböden, gerissene Unterlagsböden, zu nasse oder nicht geeignete Untergründe, krumme Wände, nicht genügend Gefälle etc.. Dies sind nicht unsere Fehler und wir behalten uns das Recht vor, eine Abmahnung oder Garantieablehnung zu machen wenn durch solche Begebenheiten unsere Qualität nicht gewährleistet werden kann.
Auch die Materialien unterliegen durch die Herstellung bedingten oder natürlichen Eigenschaften die gegeben sind. Wenn ein Kunde nicht geeignetes Material für sein Bauvorhaben aussucht und darauf besteht, lehnen wir die Garantie ab. Beispiel: nicht frostsichere Natursteine oder Keramikfliesen im Aussenbereich, nicht rutschsichere Materialien im Nassbereich etc.

AUSMASS / ABRECHNUNG
Wir rechnen nach SIA ab.
Bei Ausmass-Arbeiten heisst das, bis zur Hälfte angeschnittene Fliesen werden halb ausgemessen, bis zur vollen Breite angeschnittene Fliesen ganz!
Sockelstücke unter 50cm Länge werden mit 50cm Länge ausgemessen etc.
Regiearbeiten werden nach Regierapport abgerechnet. Material Besorgungen, Anfahrt etc. gehören auch zur Arbeit.  Angefangene Gebinde die extra für einen Bau besorgt werden mussten, müssen wir ganz verrechnen. Materialien die üblich sind und von uns laufend verbraucht werden, verrechnen wir nach gebrauchter Menge.
Angefangene Fliesenpakete verrechnen wir nicht. Ganze werden verrechnet.

BAULICHE VORAUSETZUNGEN
Wir bemühen uns, Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen. Dennoch können gewisse Arbeiten nicht ohne Staubentwicklung, Parkplatzengpässe oder Behinderungen sowie Lärm ausgeführt werden. Bitte orientieren Sie ihre Nachbarn im Vorfeld. Sollte die Zufahrt nicht gewährleistet sein und wir das Material von Hand zuliefern oder hochtragen müssen, dann wird dieser Aufwand in Regie verrechnet. Strom / Wasser muss bauseits vorhanden sein.